Warum humane Endpunkte?

Die Anwendung humaner Endpunkte ist maßgeblich, wenn moralische, wissenschaftliche oder gesetzliche Abwägungen berücksichtigt werden müssen.

  1. Moralische Erwägungen:
    • Das Versuchstier erleidet mehr schmerzen, Leid oder chronische belastung, als dies rechtfertigt werden kann.
    • Das Tier kann wegen der auftretenden Schmerzen oder Belastung wichtige Aktivitäten nicht mehr durchführen und Verhaltensweisen nicht mehr ausleben kann.
  2. Wissenschaftliche Erwägungen
    • Die wissenschaftlichen Zielsetzungen des Versuchs sind erreicht und das Behalten des Tieres trägt an die Ergebnisse des Versuchs nichts mehr bei oder kann gar mit den Ergebnissen interferieren.
    • Es wird deutlich, dass die Zielsetzungen des Versuchs nicht erreicht werden können.
    • Das Behalten des Tieres könnte zu einem Verlust von Daten führen (z. B. weil das Tier nach seinem Tod durch autolyse für eine pathologische Untersuchung nicht mehr geeignet ist oder von Käfiggenossen angefressen wird).
  3. Gesetzliche Erwägungen
    • „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Zucht, Unterbringung und Pflege sowie die Methoden, die in Verfahren angewandt werden, verbessert werden, damit mögliche Schmerzen, leiden, Ängste oder dauerhafte Schäden ausgeschaltet oder auf ein Minimum reduziert werden.“ (Richtlinie 2010/63/EU, Art. 4.3.)
    • „Der Tod ist als endpunkt eines Verfahrens möglichst zu vermeiden und durch frühe und möglichst schmerzlose Endpunkte zu ersetzen. Ist der Tod als Endpunkt unvermeidbar, muss das Verfahren so gestaltet sein, dass
      • möglichst wenige Tiere sterben und
      • die Dauer und Intensität des Leidens des Tieres auf das geringstmögliche Maß reduziert wird und soweit wie möglich ein schmerzloser Tod gewährleistet ist (Richtlinie 2010/63/EU, Art. 13.3)“.